حَدَّثَنَا حَفْصُ بْنُ عُمَرَ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، عَنْ مُحَمَّدٍ ـ هُوَ ابْنُ زِيَادٍ ـ قَالَ سَمِعْتُ أَبَا هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " إِذَا أَتَى أَحَدَكُمْ خَادِمُهُ بِطَعَامِهِ، فَإِنْ لَمْ يُجْلِسْهُ مَعَهُ فَلْيُنَاوِلْهُ أُكْلَةً أَوْ أُكْلَتَيْنِ، أَوْ لُقْمَةً أَوْ لُقْمَتَيْنِ، فَإِنَّهُ وَلِيَ حَرَّهُ وَعِلاَجَهُ ".
Abū Huraira berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Wenn zu einem von euch der eigene Diener mit dem Essen kommt, soll er 739 vgl. Ḥadīṯ Nr. 5454ff., 5456 und die Anmerkung dazu. wenn er ihn nicht mit sich sitzen lassen will - ihm eine Portion oder zwei Portionen, oder einen Biss oder zwei Bisse geben ; denn er ist doch derjenige, der während des Kochens vor der Hitze stand und sich um die Zubereitung des Essens kümmerte!“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
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