حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنِي نَافِعٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " السَّمْعُ وَالطَّاعَةُ عَلَى الْمَرْءِ الْمُسْلِمِ، فِيمَا أَحَبَّ وَكَرِهَ، مَا لَمْ يُؤْمَرْ بِمَعْصِيَةٍ، فَإِذَا أُمِرَ بِمَعْصِيَةٍ فَلاَ سَمْعَ وَلاَ طَاعَةَ ".
‘Abdullāh, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Hören und Gehorchen ist jedem muslimischen Menschen in alldem Pflicht, was er mag und was er nicht mag, solange von ihm keine sündhafte Tat verlangt wird. Wird von ihm eine sündhafte Tat verlangt, so ist er zum Hören und Gehorchen nicht verpflichtet.“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- Narrated `Abdullah: