حَدَّثَنَا شِهَابُ بْنُ عَبَّادٍ، حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ حُمَيْدٍ، عَنْ إِسْمَاعِيلَ، عَنْ قَيْسٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ " لاَ حَسَدَ إِلاَّ فِي اثْنَتَيْنِ، رَجُلٌ آتَاهُ اللَّهُ مَالاً فَسَلَّطَهُ عَلَى هَلَكَتِهِ فِي الْحَقِّ، وَآخَرُ آتَاهُ اللَّهُ حِكْمَةً فَهْوَ يَقْضِي بِهَا وَيُعَلِّمُهَا ".
‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Es darf keinen Neid geben, außer in zwei Fällen: Wenn Allāh einem Menschen Reichtümer gibt, und er diese dorthin bringt, wo sie in gerechter Weise verwendet werden können; und ein Mensch, dem Allāh Weisheit gibt, und er mit dieser zur richtigen Entscheidung und zur Belehrung anderer beiträgt!“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- Narrated `Abdullah: