fiqh.ch
Bāb 13: (12) باب كَرَاهِيَةِ الشَّفَاعَةِ فِي الْحَدِّ، إِذَا رُفِعَ إِلَى السُّلْطَانِIntercession is not recommended in the matter of legal punishment

حَدَّثَنَا سَعِيدُ بْنُ سُلَيْمَانَ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها أَنَّ قُرَيْشًا، أَهَمَّتْهُمُ الْمَرْأَةُ الْمَخْزُومِيَّةُ الَّتِي سَرَقَتْ فَقَالُوا مَنْ يُكَلِّمُ رَسُولَ اللَّهِ وَمَنْ يَجْتَرِئُ عَلَيْهِ إِلاَّ أُسَامَةُ حِبُّ رَسُولِ اللَّهِ ‏.‏ فَكَلَّمَ رَسُولَ اللَّهِ فَقَالَ ‏"‏ أَتَشْفَعُ فِي حَدٍّ مِنْ حُدُودِ اللَّهِ ‏"‏‏.‏ ثُمَّ قَامَ فَخَطَبَ قَالَ ‏"‏ يَا أَيُّهَا النَّاسُ إِنَّمَا ضَلَّ مَنْ قَبْلَكُمْ أَنَّهُمْ كَانُوا إِذَا سَرَقَ الشَّرِيفُ تَرَكُوهُ، وَإِذَا سَرَقَ الضَّعِيفُ فِيهِمْ أَقَامُوا عَلَيْهِ الْحَدَّ، وَايْمُ اللَّهِ لَوْ أَنَّ فَاطِمَةَ بِنْتَ مُحَمَّدٍ سَرَقَتْ لَقَطَعَ مُحَمَّدٌ يَدَهَا ‏"‏‏.‏

‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: ”Die Leute des Stammes Quraiš waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Maḫzūm, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: »Wer kann mit dem Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, für sie sprechen?« Einige sagten: »Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usāma Ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allāhs?« Da sprach Usāma mit dem Gesandten Allāhs, der ihm sagte: »Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allāh zusteht?« Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: »O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, gegen ihn die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allāh! Wenn Fāṭima, die Tochter Muḥammads gestohlen hätte, so würde Muḥammad ihre Hand abschneiden.«“

Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)

Ṣaḥīḥ al-Buchārī Nr. 6788ṣaḥīḥ