حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا خَالِدٌ ـ هُوَ ابْنُ عَبْدِ اللَّهِ ـ حَدَّثَنَا خَالِدٌ، عَنْ أَبِي عُثْمَانَ، عَنْ سَعْدٍ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ سَمِعْتُ النَّبِيَّ يَقُولُ " مَنِ ادَّعَى إِلَى غَيْرِ أَبِيهِ، وَهْوَ يَعْلَمُ أَنَّهُ غَيْرُ أَبِيهِ، فَالْجَنَّةُ عَلَيْهِ حَرَامٌ " . فَذَكَرْتُهُ لأَبِي بَكْرَةَ فَقَالَ وَأَنَا سَمِعَتْهُ أُذُنَاىَ، وَوَعَاهُ، قَلْبِي مِنْ رَسُولِ اللَّهِ .
Sa‘īd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”Ich hörte den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagen: »Demjenigen, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem eigenen Vater zulässt, während er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, wird das Paradies verwehrt.«“ (Fortsetzung folgt im Ḥadīṯ Nr. 6767) 6767 - ( Fortsetzung des Ḥadīṯ Nr. 6766) Als ich dies Abū Bakra erwähnte, sagte er zu mir: »Ich (bestätige es) auch. Meine Ohren haben es gehört und mein Herz hat es aufgenommen vom Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm!«“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
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