حَدَّثَنَا عَبْدَانُ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ، أَخْبَرَنَا يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، حَدَّثَنِي أَبُو سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " أَنَا أَوْلَى، بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ، فَمَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ دَيْنٌ، وَلَمْ يَتْرُكْ وَفَاءً، فَعَلَيْنَا قَضَاؤُهُ، وَمَنْ تَرَكَ مَالاً فَلِوَرَثَتِهِ ".
Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Ich trage für die Gläubigen mehr Sorge, als sie selbst unter sich tragen. Wer (von ihnen) stirbt und mit Schulden belastet ist und dafür keine Deckung hinterlässt, so obliegt uns (Muslimen) deren Begleichung. Wer aber Vermögen hinterlässt, so gehört dieses seinen Erben.“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
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- Abū Hurayra
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