حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ زَمْعَةَ، عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " لاَ يَجْلِدُ أَحَدُكُمُ امْرَأَتَهُ جَلْدَ الْعَبْدِ، ثُمَّ يُجَامِعُهَا فِي آخِرِ الْيَوْمِ ".
‘Abdullāh Ibn Zum‘a berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: Trauerfalls , physisch wegen körperlicher Leiden - wie etwa bei genetalischen Schmerzen durch baktrielle Entzündung - nicht dazu fähig ist; oder wenn sie ihre Scheidung ernsthaft begehrt und die Nähe ihres Mannes auf die Dauer verwünscht. In einem solchen Fall spielt der Hass (Kurh) eine Rolle, der zu dem genannten Ḫul‘ oder Ḫal‘ führt (vgl. Rassoul: Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek). In der Sunna sind ähnliche Fälle vorgekommen, wo der Mann seine Frau vergeblich anflehend darum bat, ihre ablehnende Haltung ihm gegenüber aufzugeben. Die Ehe wurde dann durch den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, ohne Tadelung geschieden, nachdem die Frau auf die Scheidung bestand. Siehe Ḥadīṯ Nr. 5192, 5194, 5273, 5275, 5283 (»O ‘Abbās, wunderst du dich nicht über die Liebe des Muġīṯ für Barīra und über den Hass Barīras gegen Muġīṯ?«) sowie die Anmerkungen dazu ”Keiner von euch darf seine Frau wie einen Sklaven auspeitschen; alsdann ihr auch noch am Tagesende beischlafen!“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- Narrated `Abdullah bin Zam`a:
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