حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ بْنُ مُوسَى، عَنْ زَكَرِيَّاءَ ـ هُوَ ابْنُ أَبِي زَائِدَةَ ـ عَنْ سَعْدِ بْنِ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تَسْأَلُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَسْتَفْرِغَ صَحْفَتَهَا، فَإِنَّمَا لَهَا مَا قُدِّرَ لَهَا ".
Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Keiner Frau ist es (von Allāh) erlaubt, dass sie die Scheidung ihrer Schwester ein „Nein“ geben können. Siehe Ḥadīṯ Nr. 5137. verlangt, um deren Feld für sich selbst räumen zu lassen. Denn es wird ihr von Allāh nur das zuteil werden, was für sie vorbestimmt ist.“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- Abū Hurayra
- Themen
- #Ehe & Familie