حَدَّثَنَا عُبَيْدُ بْنُ إِسْمَاعِيلَ، عَنْ أَبِي أُسَامَةَ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ لَمَّا تُوُفِّيَ عَبْدُ اللَّهِ جَاءَ ابْنُهُ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ فَسَأَلَهُ أَنْ يُعْطِيَهُ قَمِيصَهُ يُكَفِّنُ فِيهِ أَبَاهُ فَأَعْطَاهُ، ثُمَّ سَأَلَهُ أَنْ يُصَلِّيَ عَلَيْهِ، فَقَامَ رَسُولُ اللَّهِ لِيُصَلِّيَ فَقَامَ عُمَرُ فَأَخَذَ بِثَوْبِ رَسُولِ اللَّهِ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ تُصَلِّي عَلَيْهِ وَقَدْ نَهَاكَ رَبُّكَ أَنْ تُصَلِّيَ عَلَيْهِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ " إِنَّمَا خَيَّرَنِي اللَّهُ فَقَالَ {اسْتَغْفِرْ لَهُمْ أَوْ لاَ تَسْتَغْفِرْ لَهُمْ إِنْ تَسْتَغْفِرْ لَهُمْ سَبْعِينَ مَرَّةً} وَسَأَزِيدُهُ عَلَى السَّبْعِينَ " . قَالَ إِنَّهُ مُنَافِقٌ. قَالَ فَصَلَّى عَلَيْهِ رَسُولُ اللَّهِ فَأَنْزَلَ اللَّهُ {وَلاَ تُصَلِّ عَلَى أَحَدٍ مِنْهُمْ مَاتَ أَبَدًا وَلاَ تَقُمْ عَلَى قَبْرِهِ}.
Ibn ‘Umar, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”Als ‘Abdullāh Ibn Ubayy starb, kam sein Sohn ‘Abdullāh zum Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und fragte, ob ihm der Prophet sein Hemd geben würde, in das er den Leichnam seines Vaters hüllen könnte. Und er gab ihm auch ein Hemd. Dann fragte der Sohn, ob der Prophet das Totengebet für seinen Vater verrichten würde. Da stand der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, auf, um für ihn das Gebet zu verrichten. Gleich darauf stand ‘Umar auf, packte den Propheten an seiner Kleidung und sagte: »Betest du für ihn, wo dein Herr dir verbot, das Totengebet für ihn zu verrichten?« Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wahrlich, Allāh stellte es mir zur Wahl, indem Er (im Qur’ān 9:80) sagte: >Ob du für sie um Verzeihung bittest oder nicht um Verzeihung bittest, oder ob du siebzigmal für sie um Verzeihung bittest, Allāh wird ihnen niemals verzeihen.< Und ich werde für sie diese siebzigmal überschreiten.« ‘Umar sagte: »Er ist doch ein Heuchler!« Anschließend verrichtete der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, doch das Totengebet für ihn, worauf Allāh folgenden Qur’ān-Vers (9:84) offenbarte: Ḏu-l-qa‘da, 12. Ḏu-l-ḥiǧǧa. Jeder von ihnen hat - je nach Mondzyklus - entweder 29 oder 30 Tage. Das islamische Jahr ist damit ein Mondjahr, hat nur 354 Tage und wird ab der Auswanderung (Hiǧra) des Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, von Makka nach AlMadīna gerechnet. Das erste Hiǧra-Jahr begann am 16. Juli 622 nach Jesus, Allāhs Friede auf ihm. Nach der islamischen Zeitrechnung verließ der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, Makka in der Nacht zum Donnerstag im Monat Rabī‘u-l-awwal. Er verließ die Berghöhle des Bergs Ṯaur nach 5 Tagen und erreichte Al-Madīna am 12. Tag desselben Monats, der sein Geburtstag und Sterbetag zugleich ist. >Und bete nie für einen von ihnen, der stirbt, noch stehe an seinem Grab ...<“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- ʿAbdullāh ibn ʿAbbās
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