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Bāb 55: (53) باب ‏{‏وَاتَّقُوا يَوْمًا تُرْجَعُونَ فِيهِ إِلَى اللَّهِ‏}‏"And be afraid of the Day when you shall be brought back to Allah.. ." (V.2:281)

حَدَّثَنَا قَبِيصَةُ بْنُ عُقْبَةَ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَاصِمٍ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ آخِرُ آيَةٍ نَزَلَتْ عَلَى النَّبِيِّ آيَةُ الرِّبَا‏.‏

Ibn ‘Abbās, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”Der zuletzt offenbarte Qur’ān-Vers war der Vers (2: ff.) über das Verbot der Zinsen (Ribā).“ >Entweder erbringst du den Beweis, oder er leistet den Eid!< Ich erwiderte: >Dann soll er den Eid leisten, o Gesandter Allāhs!< Der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte darauf: >Wer einen „Yamīn ṣabr“ leistet, um für sich ungerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, und dabei schamlos handelt, der wird Allāh (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Allāh auf ihn zornig ist.<«“

Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)

Ṣaḥīḥ al-Buchārī Nr. 4544ṣaḥīḥ
Überliefert von
ʿAbdullāh ibn ʿAbbās