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Bāb 54: باب

حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها أَنَّ قُرَيْشًا، أَهَمَّهُمْ شَأْنُ الْمَرْأَةِ الْمَخْزُومِيَّةِ الَّتِي سَرَقَتْ، فَقَالَ وَمَنْ يُكَلِّمُ فِيهَا رَسُولَ اللَّهِ فَقَالُوا وَمَنْ يَجْتَرِئُ عَلَيْهِ إِلاَّ أُسَامَةُ بْنُ زَيْدٍ، حِبُّ رَسُولِ اللَّهِ ، فَكَلَّمَهُ أُسَامَةُ، فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ‏"‏ أَتَشْفَعُ فِي حَدٍّ مِنْ حُدُودِ اللَّهِ ‏"‏‏.‏ ثُمَّ قَامَ فَاخْتَطَبَ، ثُمَّ قَالَ ‏"‏ إِنَّمَا أَهْلَكَ الَّذِينَ قَبْلَكُمْ أَنَّهُمْ كَانُوا إِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الشَّرِيفُ تَرَكُوهُ، وَإِذَا سَرَقَ فِيهِمُ الضَّعِيفُ أَقَامُوا عَلَيْهِ الْحَدَّ، وَايْمُ اللَّهِ، لَوْ أَنَّ فَاطِمَةَ ابْنَةَ مُحَمَّدٍ سَرَقَتْ لَقَطَعْتُ يَدَهَا ‏"‏‏.‏

‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: ”Die Leute des Stammes Quraiš waren wegen einer Frau aus dem Stamm Maḫzūm besorgt, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: »Wer kann mit dem Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, wegen ihr sprechen?« Einige sagten: »Und wer sonst kann an ihn herantreten außer Usāma Ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm?« Da sprach Usāma mit ihm, und der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allāh zusteht?« Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: »Wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl beging, gegen ihn die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allāh! Wenn Fāṭima, die Tochter Muḥammads, gestohlen hätte, würde ich ihre Hand abschneiden«.“

Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)

Ṣaḥīḥ al-Buchārī Nr. 3475ṣaḥīḥ