حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ أَبِي مَعْبَدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّهُ سَمِعَ النَّبِيَّ يَقُولُ " لاَ يَخْلُوَنَّ رَجُلٌ بِامْرَأَةٍ، وَلاَ تُسَافِرَنَّ امْرَأَةٌ إِلاَّ وَمَعَهَا مَحْرَمٌ ". فَقَامَ رَجُلٌ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ، اكْتُتِبْتُ فِي غَزْوَةِ كَذَا وَكَذَا، وَخَرَجَتِ امْرَأَتِي حَاجَّةً. قَالَ " اذْهَبْ فَحُجَّ مَعَ امْرَأَتِكَ ".
Ibn ‘Abbās, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass er den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: ”Kein (fremder) Mann darf sich mit einer (fremden) Frau in Zweisamkeit zurückziehen; und eine Frau darf nur mit einem Maḥram reisen.“ Ein Mann stand auf und sagte: ”O Gesandter Allāhs, ich habe mich zur Teilnahme an den Schlachten von Soundso und Soundso gemeldet, und meine Frau ist bereits als Pilgerin aufgebrochen!“ Der Prophet sagte zum ihm: ”Gehe (ihr nach) und vollziehe die Pilgerfahrt mit deiner Frau!“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- ʿAbdullāh ibn ʿAbbās
- Themen
- #Jihād & Kriegsrecht