حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ خَالِدٍ، أَخْبَرَنَا مُحَمَّدٌ، عَنْ شُعْبَةَ، عَنْ سُلَيْمَانَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مُرَّةَ، عَنْ مَسْرُوقٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو ـ رضى الله عنهما ـ عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " أَرْبَعٌ مَنْ كُنَّ فِيهِ كَانَ مُنَافِقًا، أَوْ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنْ أَرْبَعَةٍ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنَ النِّفَاقِ، حَتَّى يَدَعَهَا إِذَا حَدَّثَ كَذَبَ، وَإِذَا وَعَدَ أَخْلَفَ، وَإِذَا عَاهَدَ غَدَرَ، وَإِذَا خَاصَمَ فَجَرَ ".
‘Abdullāh Ibn ‘Amr, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Es gibt vier Eigenschaften, welche den Menschen zu einem Heuchler brandmarken, wenn er sich diese aneignet; und wenn er nur eine von diesen vier Eigenschaften hat, hat er solange eine Eigenschaft der Heuchelei, bis er diese von sich abwirft; (und dies ist der Fall), wenn er spricht, lügt er, wenn er etwas verspricht, erfüllt er es nicht, und wenn er eine Abmachung eingeht, handelt er untreu, und wenn er streitet, verhält er sich maßlos unverschämt.“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- ʿAbdullāh ibn ʿAmr ibn al-ʿĀṣ
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