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Bāb 8: باب لاَ تُحْتَلَبُ مَاشِيَةُ أَحَدٍ بِغَيْرِ إِذْنٍهِNo animal may be milked without the permission of its owner

حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ قَالَ ‏"‏ لاَ يَحْلُبَنَّ أَحَدٌ مَاشِيَةَ امْرِئٍ بِغَيْرِ إِذْنِهِ، أَيُحِبُّ أَحَدُكُمْ أَنْ تُؤْتَى مَشْرُبَتُهُ فَتُكْسَرَ خِزَانَتُهُ، فَيُنْتَقَلَ طَعَامُهُ فَإِنَّمَا تَخْزُنُ لَهُمْ ضُرُوعُ مَوَاشِيهِمْ أَطْعِمَاتِهِمْ، فَلاَ يَحْلُبَنَّ أَحَدٌ مَاشِيَةَ أَحَدٍ إِلاَّ بِإِذْنِهِ ‏"‏‏.‏

‘Abdullāh Ibn ‘Umar, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Keiner darf das Vieh eines anderen ohne dessen Erlaubnis melken. Hätte jemand von euch es gern, dass in seinen Wohnbereich eingebrochen wird, seine Vorratskämmerchen zerstört werden und seine Nahrung verschwindet? Für die Leute machen die Euter des Viehs nichts anderes, als die Nahrung für sie zu speichern. Also dann: darf keiner das Vieh eines anderen melken, es sei denn nur mit dessen Erlaubnis.“ Von Beschwerden und Unterdrückung

Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)

Ṣaḥīḥ al-Buchārī Nr. 2435ṣaḥīḥ
Überliefert von
ʿAbdullāh ibn ʿUmar