حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا أَبُو عَامِرٍ، حَدَّثَنَا فُلَيْحٌ، عَنْ هِلاَلِ بْنِ عَلِيٍّ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ أَبِي عَمْرَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ النَّبِيَّ قَالَ " مَا مِنْ مُؤْمِنٍ إِلاَّ وَأَنَا أَوْلَى بِهِ فِي الدُّنْيَا وَالآخِرَةِ اقْرَءُوا إِنْ شِئْتُمْ {النَّبِيُّ أَوْلَى بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ} فَأَيُّمَا مُؤْمِنٍ مَاتَ وَتَرَكَ مَالاً فَلْيَرِثْهُ عَصَبَتُهُ مَنْ كَانُوا، وَمَنْ تَرَكَ دَيْنًا أَوْ ضَيَاعًا فَلْيَأْتِنِي فَأَنَا مَوْلاَهُ ".
Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Es gibt keinen unter den Gläubigen, dem ich nicht am allernächsten stehe, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Lest, wenn ihr wollt: >Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selber ...< (Qur’ān 33:6). Wer also von den Gläubigen stirbt und Vermögen hinterlässt, so geht dieses an seine gesetzlichen Erben, gleichwohl wer sie sind. Wer aber Schulden oder Bedürftige hinterlässt, so sollen diese zu mir kommen; denn ich stehe ihnen am allernächsten.“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
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