حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ بُكَيْرٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي جَعْفَرٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ عُرْوَةَ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ عَنِ النَّبِيِّ قَالَ " مَنْ أَعْمَرَ أَرْضًا لَيْسَتْ لأَحَدٍ فَهْوَ أَحَقُّ " . قَالَ عُرْوَةُ قَضَى بِهِ عُمَرُ ـ رضى الله عنه ـ فِي خِلاَفَتِهِ.
‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Wer ein Land urbar macht, das niemandem gehört, hat ein Vorrecht darauf.“ ‘Urwa erzählte, dass ‘Umar, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, während der Amtszeit seines Kalifats nach diesem Grundsatz in der Rechtsprechung verfuhr.
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
- Überliefert von
- ʿĀʾisha bint Abī Bakr
- Themen
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