حَدَّثَنَا سَعِيدُ بْنُ عُفَيْرٍ، قَالَ حَدَّثَنِي اللَّيْثُ، قَالَ حَدَّثَنِي عُقَيْلٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي عَامِرُ بْنُ سَعْدٍ، أَنَّ أَبَا سَعِيدٍ ـ رضى الله عنه ـ أَخْبَرَهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ نَهَى عَنِ الْمُنَابَذَةِ، وَهْىَ طَرْحُ الرَّجُلِ ثَوْبَهُ بِالْبَيْعِ إِلَى الرَّجُلِ، قَبْلَ أَنْ يُقَلِّبَهُ، أَوْ يَنْظُرَ إِلَيْهِ، وَنَهَى عَنِ الْمُلاَمَسَةِ، وَالْمُلاَمَسَةُ لَمْسُ الثَّوْبِ لاَ يَنْظُرُ إِلَيْهِ.
Abū Sa‘īd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, verbot den Verkauf durch den Wurf der Ware (Munābaḏa), und dies bedeutet, dass der Verkäufer sein Kleidungsstück zum Käufer hinwirft, das er auch kauft, ohne es jedoch hin und wieder gewendet und gesehen zu haben. Und der Prophet verbot auch das NurBefühlen desselben (Mulāmasa), und dies bedeutet, dass der Käufer das Kleidungsstück nur befühlt und kauft, ohne es gesehen zu haben.“
Übersetzung: M. A. Rassoul, „Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy“ (Islamische Bibliothek)
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