‘Ā’iša, Mutter der Gläubigen berichtete: ”Allāh machte das Gebet - als es anfangs zur Pflicht wurde - jeweils zwei Rak‘a, sowohl für die Seßhaften als auch für die Reisenden; später wurde dieses Gebet für die Reise in diesem Rahmen beibehalten, und dem Gebet für die Seßhaften wurden zusätzliche Rak‘a zugefügt.“